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Europäischer Gesundheitsdatenraum

Verordnung (EU) 2025/327

Deine Rechte an elektronischen Gesundheitsaufzeichnungen und Regeln für die Weiterverwendung von Gesundheitsdaten.

Zusammenfassung in einfacher Sprache, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der amtliche Text.

In Kraft. Gilt ab 26. März 2027

Am 8. November 2026 mit den amtlichen Quellen abgeglichen

Erklärung am 28. Oktober 2026 überprüft

Amtlicher Text (EUR-Lex)

Wann welcher Teil gilt

  1. Heute
  2. Beginn der Anwendung

  3. Primärnutzung der ersten Kategorien und Sekundärnutzung nach Kapitel IV

  4. Weitere Kategorien und EHR-Systeme im Einsatz

  5. Artikel 75 Absatz 5

Was das für dich bedeutet

Regeln anzeigen für

Dein Unternehmen

  • EHR-Systeme und Gesundheitsdateninhaber

    Für Systeme für elektronische Gesundheitsaufzeichnungen und Gesundheitsdateninhaber gelten von 2027 bis 2031 Pflichten.

  • Gesundheitsangaben sind personenbezogene Daten

    Gesundheitsangaben, die jemand eintippt, sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (Artikel 9).

Dich als Person

  • Deine eigenen Gesundheitsaufzeichnungen

    Zugang zu deinen eigenen Gesundheitsaufzeichnungen in der gesamten EU.

Wie EurekaGPT damit umgeht

  • Nicht anwendbar

    EurekaGPT ist kein System für elektronische Gesundheitsaufzeichnungen

    EurekaGPT ist kein System für elektronische Gesundheitsaufzeichnungen und führt keine Gesundheitsaufzeichnungen. Gesundheitsangaben, die jemand eintippt, sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (Artikel 9).

    Nachweis

Amtliche Dokumente

Änderungsprotokoll

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